Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2020 - I-20 U 180/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,58111
OLG Hamm, 20.11.2020 - I-20 U 180/20 (https://dejure.org/2020,58111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2020 - I-20 U 180/20 (https://dejure.org/2020,58111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2020 - I-20 U 180/20 (https://dejure.org/2020,58111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,58111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Voraussetzungen eines auf einen Erben übergegangenen Anspruchs; Herausgabe nur tatsächlich gezogener Nutzungen; Darlegungslast und Beweislast des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Voraussetzungen eines auf einen Erben übergegangenen Anspruchs; Herausgabe nur tatsächlich gezogener Nutzungen; Darlegungslast und Beweislast des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Unabhängig davon, ob sich ein etwaiger ursprünglicher Anspruch des Erblassers aus §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 1 BGB oder aus § 346 Abs. 1 BGB ergibt, sind nur tatsächlich gezogene Nutzungen herauszugeben (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33, juris Rn. 41).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Höhe der tatsächlich gezogenen Nutzungen ist der Versicherungsnehmer (BGH, Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33, juris Rn. 48).

  • OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20

    Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Auch dann stehen diese Gelder dem Versicherer nicht in der Weise zur Verfügung, dass er mit ihnen wie mit freiem Kapital wirtschaften kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 84).

    Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.).

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts die Sicherungsabtretung der Ansprüche trotz des zeitlichen Abstands von etwa fünfeinhalb Jahren zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Zusammenschau mit den übrigen Umständen des vorliegenden Falles zu einer Treuwidrigkeit des vom vormaligen Kläger erklärten Widerspruchs führt (vgl. zu herabgesetzten Anforderungen an das Umstandsmoment bei längerem Zeitablauf zuletzt BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - IV ZR 272/19, juris; zu einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren zwischen Vertragsschluss und Sicherungsabtretung auch Senat, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 205/15, juris; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - IV ZR 64/17; allgemein zur Treuwidrigkeit bei Nutzung der vertraglichen Ansprüche als Kreditsicherungsmittel BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230, juris Rn. 16; vgl. ferner Senat, Urteil vom 13.01.2017 - 20 U 159/16, VersR 2017, 806).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.).
  • OLG Hamm, 13.01.2017 - 20 U 159/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs eines Verbrauchers gegen das

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts die Sicherungsabtretung der Ansprüche trotz des zeitlichen Abstands von etwa fünfeinhalb Jahren zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Zusammenschau mit den übrigen Umständen des vorliegenden Falles zu einer Treuwidrigkeit des vom vormaligen Kläger erklärten Widerspruchs führt (vgl. zu herabgesetzten Anforderungen an das Umstandsmoment bei längerem Zeitablauf zuletzt BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - IV ZR 272/19, juris; zu einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren zwischen Vertragsschluss und Sicherungsabtretung auch Senat, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 205/15, juris; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - IV ZR 64/17; allgemein zur Treuwidrigkeit bei Nutzung der vertraglichen Ansprüche als Kreditsicherungsmittel BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230, juris Rn. 16; vgl. ferner Senat, Urteil vom 13.01.2017 - 20 U 159/16, VersR 2017, 806).
  • KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16

    Private Rentenversicherung: Treuwidrigkeit der Ausübung der Widerspruchsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts die Sicherungsabtretung der Ansprüche trotz des zeitlichen Abstands von etwa fünfeinhalb Jahren zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Zusammenschau mit den übrigen Umständen des vorliegenden Falles zu einer Treuwidrigkeit des vom vormaligen Kläger erklärten Widerspruchs führt (vgl. zu herabgesetzten Anforderungen an das Umstandsmoment bei längerem Zeitablauf zuletzt BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - IV ZR 272/19, juris; zu einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren zwischen Vertragsschluss und Sicherungsabtretung auch Senat, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 205/15, juris; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - IV ZR 64/17; allgemein zur Treuwidrigkeit bei Nutzung der vertraglichen Ansprüche als Kreditsicherungsmittel BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230, juris Rn. 16; vgl. ferner Senat, Urteil vom 13.01.2017 - 20 U 159/16, VersR 2017, 806).
  • OLG Hamm, 29.04.2016 - 20 U 205/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts die Sicherungsabtretung der Ansprüche trotz des zeitlichen Abstands von etwa fünfeinhalb Jahren zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Zusammenschau mit den übrigen Umständen des vorliegenden Falles zu einer Treuwidrigkeit des vom vormaligen Kläger erklärten Widerspruchs führt (vgl. zu herabgesetzten Anforderungen an das Umstandsmoment bei längerem Zeitablauf zuletzt BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - IV ZR 272/19, juris; zu einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren zwischen Vertragsschluss und Sicherungsabtretung auch Senat, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 205/15, juris; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - IV ZR 64/17; allgemein zur Treuwidrigkeit bei Nutzung der vertraglichen Ansprüche als Kreditsicherungsmittel BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230, juris Rn. 16; vgl. ferner Senat, Urteil vom 13.01.2017 - 20 U 159/16, VersR 2017, 806).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18

    Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.).
  • BGH, 28.10.2020 - IV ZR 272/19

    Erforderlichkeit von gravierenden Umständen bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts die Sicherungsabtretung der Ansprüche trotz des zeitlichen Abstands von etwa fünfeinhalb Jahren zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Zusammenschau mit den übrigen Umständen des vorliegenden Falles zu einer Treuwidrigkeit des vom vormaligen Kläger erklärten Widerspruchs führt (vgl. zu herabgesetzten Anforderungen an das Umstandsmoment bei längerem Zeitablauf zuletzt BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - IV ZR 272/19, juris; zu einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren zwischen Vertragsschluss und Sicherungsabtretung auch Senat, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 205/15, juris; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - IV ZR 64/17; allgemein zur Treuwidrigkeit bei Nutzung der vertraglichen Ansprüche als Kreditsicherungsmittel BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230, juris Rn. 16; vgl. ferner Senat, Urteil vom 13.01.2017 - 20 U 159/16, VersR 2017, 806).
  • LG Hamburg, 21.11.2018 - 314 O 83/17

    Rückabwicklung der fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
    Diese Konstellation ist jedenfalls hinsichtlich der Herausgabe von Nutzungen mit derjenigen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zugrunde lag, ohne Weiteres vergleichbar (ebenso OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2019 - 9 U 2/19, n.v., Anlage BLD 41; vorgehend bereits LG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018 - 314 O 83/17, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht